Die Initiative der Förderung „Junges Wohnen“ ist Teil des sozialen Wohnungsbaus. Sie ergänzt damit die bekannten Angebote der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist es, die Wohnsituation von Studierenden und Auszubildenden durch Wohnheimplätze zu verbessern. Hierfür stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Verfügung. Die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende wird in Baden-Württemberg seit vielen Jahren durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert. Das Wohnungsbauministerium unterstützt nun erstmals auch Wohnheimplätze für Auszubildende.
Mit dem neuen Förderansatz werden Investitionen in die Schaffung neuer und damit zusätzlicher Wohnheimplätze sowie die Modernisierung bestehender Plätze und gemeinschaftlich genutzte Räume in Baden-Württemberg unterstützt. Damit soll auch Auszubildenden zusätzlicher mietpreisgünstiger Wohnraum in Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden.
Fördergrundlage „Wohnheimplätze für Auszubildende“
Die jetzt bekanntgegebene Fördergrundlage „Wohnheimplätze für Auszubildende“ im Rahmen der Bundesinitiative „Junges Wohnen“ ermöglicht die Förderung zur Schaffung von zusätzlichen – neuen – Wohnheimplätzen durch bauliche Maßnahmen. Vorgeschaltet war ein Interessenbekundungsverfahren, das mit einem Förderaufruf gestartet wurde.
Förderanträge können bei der Bewilligungsstelle, der L-Bank, eingereicht werden: [email protected]
Die Fördergrundlage ist als „vorläufige“ bezeichnet, was keine Auswirkungen auf ihre Wirksamkeit hat. Sie soll unter Einbeziehung von Erfahrungen aus den jetzt ermöglichten Förderentscheidungen im Laufe der zweiten Hälfte des Jahres 2025 durch eine inhaltlich längerfristig angelegte Verwaltungsvorschrift förmlich ersetzt werden. Bis dahin gilt diese vorläufige Fördergrundlage. Eine Förderlücke wird dadurch somit keinesfalls entstehen.
Bei Fragen dazu per E-Mail an [email protected] wenden.
Fördergrundlage „Modernisierung Junges Wohnen“
Die Fördergrundlage „Junges Wohnen – Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende“ unterstützt die Modernisierung von bestehenden Wohnheimplätzen für Auszubildende im Rahmen der Bundesinitiative „Junges Wohnen“. Vorausgegangen war auch hier ein Interessenbekundungsverfahren, das durch einen entsprechenden Förderaufruf in Gang gesetzt wurde.
Förderanträge können bei der Bewilligungsstelle, der L-Bank, eingereicht werden: [email protected]
Die Fördergrundlage ist als „vorläufige“ bezeichnet, was keine Auswirkungen auf ihre Wirksamkeit hat. Sie soll unter Einbeziehung von Erfahrungen aus den jetzt ermöglichten Förderentscheidungen in eine längerfristig angelegte förmliche Verwaltungsvorschrift einbezogen werden. Bis dahin gilt diese vorläufige Fördergrundlage.
Fragen hierzu können per E-Mail an [email protected] geschickt werden.
Betriebserlaubnis
Soll das Wohnheim auch dem Wohnen minderjähriger Auszubildender dienen, bedarf es für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis (§ 45 SGB VIII). Für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Kommunalverband für Jugend und Soziales, das KVJS-Landesjugendamt, zuständig. Dort ist sie auch zu beantragen. Die frühe Kontaktaufnahme mit dem KVJS ist im Hinblick auf die räumlichen, konzeptionellen und personellen Anforderungen dringend zu empfehlen.
Förderung Betreuungsangebote
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert Betreuungsangebote an Auszubildendenwohnstätten. Fragen zur Förderung können an folgende E-Mailadresse des Wirtschaftsressorts gerichtet werden: [email protected]